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Familienrecht:

Eingetragene Partnerschaft und gleichgeschlechtliche Ehen in Europa

von Rechtsanwältin Svenja Schmidt-Bandelow  
In vielen EU-Ländern gelten eingetragene Partnerschaften als gleichwertig zur Ehe oder vergleichbar mit Ehen.

Die gleichgeschlechtliche Ehe selbst ist in folgenden europäischen Ländern möglich: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien (nicht aber Nordirland), Irland, Island, Lichtenstein, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Portugal, Schweden, Spanien.

Eine eingetragene Partnerschaft kann man in folgenden europäischen Ländern abschließen:
Estland, Griechenland, Italien, Kroatien, Österreich, Schweiz, Slowenien, Tschechien, Ungarn.

Alle Länder, in denen gleichgeschlechtliche Ehen erlaubt sind, erkennen auch eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerschaften an. Eine gleichgeschlechtliche Ehe wird in den Ländern in denen nur eine eingetragene Partnerschaft möglich ist, als eingetragene Partnerschaft behandelt.

In den folgenden EU-Ländern sind eingetragene Partnerschaften oder gleichgeschlechtliche Ehen nicht erlaubt: Albanien, Bulgarien, Bosnien Herzegowina, Kosovo, Lettland, Litauen, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei.
 
Wünschen Sie weitere Informationen oder möchten Sie einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren, dann wenden Sie sich bitte an:
 
Rechtsanwältin Svenja Schmidt-Bandelow
 
Rechtsanwältin Svenja Schmidt-Bandelow Svenja Schmidt-Bandelow Rechtsanwältin
Hardenbergstraße 19
10623 Berlin (Charlottenburg-Wilmersdorf)
Telefon: (030) 85 96 25 70
Fax-Nr.: 030 851 59 51
Tätigkeitsschwerpunkte: Familienrecht, Internationales Familienrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Aufenthaltsrecht, Ausländerrecht
 
Beitrag erstellt am Montag, 11. Dezember 2017
Letzte Aktualisierung: Montag, 11. Dezember 2017


Verantwortlich für den Inhalt dieses Beitrags: Rechtsanwältin Svenja Schmidt-Bandelow
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