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Arbeitsrecht:

Nachweisgesetz

von Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier  
Vertragsbedingungen

Wird ein schriftlicher Arbeitsvertrag nicht geschlossen, hat der Arbeitgeber nach dem Nachweisgesetz (NachwG) spätestens 1 Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, zu unterschreiben und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Zu den wesentlichen Bedingungen gehören:

  • die Bezeichnung der Vertragsparteien nebst Anschrift,
  • der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses, sofern es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis handelt, die Dauer der Befristung,
  • der Arbeitsort, eine Beschreibung der Tätigkeit,
  • die Höhe des Arbeitsentgeltes,
  • die vereinbarte Arbeitszeit,
  • die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubes,
  • die Fristen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses,
  • der Hinweis auf ggf. geltende Tarifbestimmungen oder betriebliche Vereinbarungen

Beweisnachteile

Die Wirksamkeit eines Arbeitsvertrages hängt allerdings nicht von der schriftlichen Dokumentation der wesentlichen Arbeitsbedingungen ab. Für den Arbeitgeber können sich im Streitfalle jedoch Beweisnachteile ergeben, die er nach den Grundsätzen der Beweislastverteilung entkräften kann.

 
Wünschen Sie weitere Informationen oder möchten Sie einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren, dann wenden Sie sich bitte an:
 
Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier
 
Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier Kanzlei Stieglmeier
Otto-Suhr-Alle 115
14050 Berlin (Charlottenburg)
Telefon: (030) 3000 760-0
Fax-Nr.: +49 30 3000 760-33
Tätigkeitsschwerpunkte: Arbeitsrecht, Arzthaftungsrecht, Mietrecht
<b>Interessenschwerpunkte:</b> Kassenarztrecht, Werkvertragsrecht, Medizinrecht
 
Beitrag erstellt am Mittwoch, 24. August 2016
Letzte Aktualisierung: Mittwoch, 24. August 2016


Verantwortlich für den Inhalt dieses Beitrags: Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier
Arbeitsrecht Rechtsanwältin   Jacqueline Stieglmeier, Berlin Weitere Beiträge von Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier
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