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Arbeitsrecht:

Urlaubsverlängerung

von Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier  

Hat der Arbeitgeber den Wunsch eines Arbeitnehmers auf Verlängerung des Urlaubs vor Urlaubsantritt abgelehnt, kann dieser nicht erwarten, dass der Arbeitgeber auf seine Nachricht aus dem Urlaub mit der nochmaligen Bitte um Urlaubsverlängerung reagiert. Dass der Arbeitgeber sich trotz Bitte des Arbeitnehmers um telefonischen Rückruf nicht bei ihm meldet, kann daher nicht als Zustimmung gewertet werden (Urteil des ArbG Frankfurt/Main vom 02.12.2002, Az.:15 Ca 7998/02)

 
Wünschen Sie weitere Informationen oder möchten Sie einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren, dann wenden Sie sich bitte an:
 
Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier
 
Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier Kanzlei Stieglmeier
Otto-Suhr-Alle 115
14050 Berlin (Charlottenburg)
Telefon: (030) 3000 760-0
Fax-Nr.: +49 30 3000 760-33
Tätigkeitsschwerpunkte: Arbeitsrecht, Arzthaftungsrecht, Mietrecht
<b>Interessenschwerpunkte:</b> Kassenarztrecht, Werkvertragsrecht, Medizinrecht
 
Beitrag erstellt am Dienstag, 23. August 2016
Letzte Aktualisierung: Dienstag, 23. August 2016


Verantwortlich für den Inhalt dieses Beitrags: Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier
Arbeitsrecht Rechtsanwältin   Jacqueline Stieglmeier, Berlin Weitere Beiträge von Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier
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