Sowohl für den Unternehmer, als auch für den Besteller ist maßgebend,
 ob das bestellte Werk den vertraglichen Vereinbarungen entspricht und 
welche Folgen sich hieraus ergeben können, Fristen eingehalten wurden, 
Verjährung der Ansprüche droht oder schon eingetreten ist. Von der 
richtige Beantwortung dieser Fragen hängt es ab, ob Ansprüche 
erfolgreich durchgesetzt oder abgewehrt werden können, was 
gleichbedeutend ist mit einem finanziellen Ausgleich oder Verlust.
Der Inhalt der Verträge ist im Hinblick auf die vereinbarte Leistung 
genau zu überprüfen und ggf. bei nicht eindeutiger Regelung auszulegen. 
Gleiches gilt auch für die Nebenleistungen.