Hier finden Sie Hilfe zur Berechnung der Gerichtskosten und Anwaltskosten eines Zivilprozesses.
Die Prozesskosten setzen sich aus den Anwalts- und Gerichtskosten zusammen, diese errechnen sich aus dem sogenannten Streitwert.
In vielen Fällen ergibt sich der Streitwert aus der Höhe der Forderung, wird z.B. um einen Rechnungsbetrag von 1000 € gestritten, dann ist das der exakte Streitwert.
Der Streitwert bei einem immateriellen Schaden (z. B. Schmerzensgeld) ist nicht einfach zu ermitteln. Hier helfen Tabellen (z.B. ADAC) weiter, in denen die von Gerichten zugesprochene Schmerzensgeldbeträge gesammelt werden und die so als Anhaltspunkt herangezogen werden können.
Der Prozesskostenrechner soll Ihnen einen ersten Überblick verschaffen, weitergehende Informationen erhalten Sie von Ihrem Anwalt.
Für Richtigkeit und Vollständigkeit, sowie für das ermittelte Auswertungsergebnis wird keine Gewährleistung übernommen.
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