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Rechtsanwältin |
Jacqueline Stieglmeier |
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Otto-Suhr-Alle 115 |
14050 Berlin (Charlottenburg) |
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Tätigkeitsschwerpunkte: |
Arbeitsrecht, Arzthaftungsrecht, Mietrecht |
Sonstige Angaben: |
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Interessenschwerpunkte: Kassenarztrecht, Werkvertragsrecht, Medizinrecht |
Sprechzeiten: |
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Bürozeiten: |
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Öffentliche Verkehrsmittel: |
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Meine Leistungen: |
Ich berate und vertrete Mandanten mit überwiegend arbeitsrechtlichen, mietrechtlichen und arztrechtlichen Problemen. Im Vordergrund steht, ein möglichst praktisches und kostengünstiges Resultat zu erzielen.
In meinen Tätigkeitsschwerpunkten sind oftmals schon die Grundsätze, besonders aber die Details nicht gesetzlich geregelt, sondern das Ergebnis richterrechtlicher und gewohnheitsrechtlicher Rechtsfortbildung, man denke nur an die Rechtsprechung zu ärztlichen Behandlungsfehlern oder die ausufernde Rechtsprechung zum Kündigungschutzrecht.
Die beratende Tätigkeit wie auch die Prozeßpraxis setzen daher eine ständige Auseinandersetzung mit Rechtsprechung, Literatur und den gesetzlichen Grundlagen auseinander.Meine anwaltliche Beratung:Anwaltliche Beratung ist bei der Gestaltung von Rechtsverhältnissen im beruflichen und privaten Bereich der Mandanten erforderlich und geboten, um Streitpotentiale zu vermeiden und Auseinandersetzungen möglichst zu vermeiden.
Anwaltliche Beratung soll aber auch aufkeimende Konflikte frühzeitig einer Lösung zuführen, um Kosten und Risiken zu minimieren. Angesichts ständiger Arbeitsüberlastung der Gerichte gewinnt die auf diese Weise vorbeugende anwaltliche Tätigkeit zunehmende Bedeutung auch und gerade auf den Gebieten des Mietrechts, des Arbeitsrechts und des Arztrechtes.
Die Prozeßführung: Kann eine prozessuale Auseinandersetzung nicht vermieden werden, liegt der Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit auf einer umfassenden Sachverhaltsaufklärung und -aufbereitung. Auf der Basis der von mir erarbeiteten und mit dem Mandanten erörterten Vorgehensweise vertrete ich vor Gericht die Interessen des Auftraggebers. Erfahrungsgemäß hängt der Prozeßausgang nicht nur von einer fundierten juristischen Prüfung und Aussage ab, sondern mindestens gleichwertig auch von der vollständigen und substantiierten Darlegung des Sachverhaltes. Letzterer ist die Grundlage einer jeden rechtlichen Beurteilung und schützt vor "Überraschungen" während des laufenden Prozesses. |
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