In vielen EU-Ländern gelten eingetragene Partnerschaften als gleichwertig zur Ehe oder vergleichbar mit Ehen.
Die gleichgeschlechtliche Ehe selbst ist in folgenden europäischen Ländern möglich: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien (nicht aber Nordirland), Irland, Island, Lichtenstein, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Portugal, Schweden, Spanien.
Eine eingetragene Partnerschaft kann man in folgenden europäischen Ländern abschließen: Estland, Griechenland, Italien, Kroatien, Österreich, Schweiz, Slowenien, Tschechien, Ungarn.
Alle Länder, in denen gleichgeschlechtliche Ehen erlaubt sind, erkennen auch eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerschaften an. Eine gleichgeschlechtliche Ehe wird in den Ländern in denen nur eine eingetragene Partnerschaft möglich ist, als eingetragene Partnerschaft behandelt.
In den folgenden EU-Ländern sind eingetragene Partnerschaften oder gleichgeschlechtliche Ehen nicht erlaubt: Albanien, Bulgarien, Bosnien Herzegowina, Kosovo, Lettland, Litauen, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei.
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