Medizinrecht: |
Arzthaftung: keine erneute Klage nach rechtskräftigem Urteil |
von Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier  |
Wird eine auf einen Behandlungsfehler gestützte Arzthaftungsklage
rechtskräftig abgewiesen, ist eine erneute Klage, mit der der Patient
wegen derselben Behandlung einen weiteren Behandlungsfehler rügt,
unzulässig. Der Klage steht die Rechtskraft des Urteils aus dem
Vorprozess entgegen. Unerheblich ist hierbei, dass der nunmehr gerügte
Behandlungsfehler im Zeitpunkt des Vorprozesses noch nicht bekannt
gewesen war. Maßgeblich für den Umfang der Rechtskraft eines Urteils ist
allein, ob es sich um dasselbe Behandlungsgeschehen handelt (OLG
Saarland, Praktiker Report Heft 6/2001, 21 ff)
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Telefon: (030) 3000 760-0 |
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Tätigkeitsschwerpunkte: Arbeitsrecht, Arzthaftungsrecht, Mietrecht |
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<b>Interessenschwerpunkte:</b> Kassenarztrecht, Werkvertragsrecht, Medizinrecht |
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Beitrag erstellt am Mittwoch, 24. August 2016
Letzte Aktualisierung: Mittwoch, 24. August 2016
Verantwortlich für den Inhalt dieses Beitrags: Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier
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