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Arbeitsrecht:

Kündigung

von Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier  

Durch die Kündigung können sich die Vertragsparteien vom Arbeitsverhältnis lösen. Die Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die nach der Neufassung des § 623 BGB, schriftlich erfolgen muß. Sie muß so erklärt werden, daß Klarheit über ihren Charakter und ihren Inhalt herrscht und das sie den anderen Teil nicht über ihre Gültigkeit im Zweifel läßt. Gegenstand der Kündigung kann nur das Arbeitsverhältnis als Ganzes sein, eine Teilkündigung gibt es nicht. Bei der Kündigung muß man zwischen einer ordentlichen fristgerechten Kündigung und einer außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund ( § 626 I BGB) unterscheiden.

 
Wünschen Sie weitere Informationen oder möchten Sie einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren, dann wenden Sie sich bitte an:
 
Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier
 
Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier Kanzlei Stieglmeier
Otto-Suhr-Alle 115
14050 Berlin (Charlottenburg)
Telefon: (030) 3000 760-0
Fax-Nr.: +49 30 3000 760-33
Tätigkeitsschwerpunkte: Arbeitsrecht, Arzthaftungsrecht, Mietrecht
<b>Interessenschwerpunkte:</b> Kassenarztrecht, Werkvertragsrecht, Medizinrecht
 
Beitrag erstellt am Mittwoch, 24. August 2016
Letzte Aktualisierung: Mittwoch, 24. August 2016


Verantwortlich für den Inhalt dieses Beitrags: Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier
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