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Arbeitsrecht:

Lernkontrolle durch den Arbeitgeber

von Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier  

Arbeitgeber sind grundsätzlich berechtigt, ihre Mitarbeiter Wissens- und Lernkontrollen zu unterziehen. Die Personalabteilung einer Baumarktkette hatte einen Katalog mit den häufigsten Kundenfragen und den erwünschten Antworten ausgearbeitet und an das Personal verteilt. Die Arbeitnehmer sollten sich sodann einer entsprechenden Lernkontrolle unterziehen. Eine langjährige Mitarbeiterin weigerte sich, an dem Test teilzunehmen. Das Landesarbeitsgericht gab ihr Recht. Die Klägerin stand wenige Monate vor ihrem Vorruhestand und hatte stets beanstandungsfrei gearbeitet. In solchen Fällen hat der Arbeitgeber - so das Gericht - weniger einschneidende Maßnahmen wie z. B. den Einsatz von Testkäufern anzuwenden, um die Leistungsfähigkeit seiner Mitarbeiter zu überprüfen (Urteil des LAG Berlin vom 04.03.2003, Az.: 3 Sa 2286/02)

 
Wünschen Sie weitere Informationen oder möchten Sie einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren, dann wenden Sie sich bitte an:
 
Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier
 
Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier Kanzlei Stieglmeier
Otto-Suhr-Alle 115
14050 Berlin (Charlottenburg)
Telefon: (030) 3000 760-0
Fax-Nr.: +49 30 3000 760-33
Tätigkeitsschwerpunkte: Arbeitsrecht, Arzthaftungsrecht, Mietrecht
<b>Interessenschwerpunkte:</b> Kassenarztrecht, Werkvertragsrecht, Medizinrecht
 
Beitrag erstellt am Dienstag, 23. August 2016
Letzte Aktualisierung: Dienstag, 23. August 2016


Verantwortlich für den Inhalt dieses Beitrags: Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier
Arbeitsrecht Rechtsanwältin   Jacqueline Stieglmeier, Berlin Weitere Beiträge von Rechtsanwältin Jacqueline Stieglmeier
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